Freitag, 5. Dezember 2014
Brauchen wir Islam?
Nein.

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Es hat sich
durchgesetzt, die Phrase „brauchen wir nicht“ als Denunzierung zu verstehen und zu meinen. Wenn es heißt, dieses oder jenes brauche kein Mensch, ist angezeigt, dagegen darf es gehen. Gemeinschaften brauchen einen Konsens, wogegen es gehen darf.

Was wir brauchen, ist Religionsfreiheit. Zufällig und dankenswerterweise hat das Grundgesetz sie garantiert. Sie bedeutet, der Staat hat sich aus religiösen Angelegenheiten des Bürgers herauszuhalten. Religion darf nicht vorgeschrieben werden, keine staatliche Stelle darf sich anmaßen zu bestimmen, welche Religion zum Lande gehöre. Richtig ist auch, dass der Staat nicht darüber befindet, ob eine Religion eine ist. Genauso, wie der Künstler nur zu behaupten braucht, einer zu sein, dann fällt sein Werk unter Kunstfreiheit. So ist sie halt, die Freiheit, die wir wollen.

Nicht zufällig findet die Religionsfreiheit im Zusammenhang mit Islam kaum Erwähnung. Vielfalt und Bunt sind die Schlagwörter, mit denen Religionsfreiheit ersetzt werden soll. Vielfalt und Bunt stehen gegen Freiheit.
Wir erinnern uns an Verhältnisse unter denen ein Austesten, wie weit man gehen darf, als absurd anzusehen sein musste und lediglich als Attitüde.

Eine Religion, die mit Glauben zu tun hat, basiert darauf, dass Glauben eine Vernunftoption ist, sie also nur geglaubt werden kann, wenn man sich auch gegen sie entscheiden kann.
Der Konsens hinsichtlich Islam hat zu lauten, dass es jedem und jeder freisteht, Moslem zu sein, zu werden oder nicht mehr zu sein.
Jeder Islamdialog und jeder Multikultischeitergipfel im Kanzleramt müsste eingangs die Frage stellen: Können wir uns darauf verständigen?
Wenn nicht, verbietet sich der Dialog.
Wenn ja, ist der Dialog überflüssig, jedenfalls die staatliche Beteiligung. Die Theologen und Gläubigen können sich darüber unterhalten, ob der Gott, den Jesus mit Vater anspricht, derselbe ist, der offenbart, keinen Sohn zu haben und dass Jesus weder gekreuzigt wurde noch wiederauferstanden ist.

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Islam schließt Religionsfreiheit aus
Martin Rhonheimer, Professor für Ethik und politische Philosophie, beschreibt in einem lesenswerten Artikel in der NZZ vom 6. 9. den Kern des Islam: “Für den Islam sind Nichtmuslime keine vollwertigen Menschen. Denn islamischer Lehre gemäss ist der Mensch von Natur aus Muslim, die menschliche Natur selbst, die «fitra», ist muslimisch. Nichtmuslime sind folglich Abtrünnige, «denaturierte» Menschen. Im Islam kann es deshalb keine prinzipielle Gleichheit aller Menschen aufgrund ihrer Natur und kein für alle – unabhängig von der Religionszugehörigkeit – geltendes Naturrecht geben.”

Dies kann von keinem Muslimen bestritten werden. Wenn er denn einer ist.

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Stimmt,
aber Religionsfreiheit schließt Islam ein. Das geht eben nur, solange der Islam eine individuelle, innere Angelegenheit ist. Was er nicht ist. Kann ja noch werden.

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Dass die sogenannte Religionsfreiheit
auch für Moslems gilt, wage ich zu bezweifeln. Der Verfassungsrechtler Schachtschneider hat hierzu einiges Interessantes gesagt, in seinem Vortrag "Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam".

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Die Zweifel sind berechtigt,
die Religionsfreiheit ist nicht unbeschränkt. Die Rechtslage ist klar und wird nur zerredet. Es ist wie mit der Meinungsfreiheit, die gilt auch für krude Ansichten und findet ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Parteien dürfen den Sturz der Ordnung in ihre Satzung schreiben und bleiben unverboten, solange sie nicht kämpferisch-aggressiv auftreten. Das heißt, sie müssen nur Systemwechsel sagen und wie alle anderen zur Wahl antreten.
Und es ist erlaubt und richtig, dass es erlaubt ist, zu glauben, alle anderen wären als Ungläubige keine vollwertigen Menschen -- solange es um Glauben geht.

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