Mittwoch, 1. April 2015
Unterworfen (I)
tagesschauder, 12:05h
Das Kopftuchurteil des Verfassungsgerichts ist ein Beispiel für die Islamisierung ohne muslimisches Umfeld. Nicht nur das Gericht begründet grundgesetzfrei mit Vielfalt und Buntheit, auch die Leitartikler stimmen zu mit dem Argumentationsmuster: So kann die Muslimin in den Staatsdienst, so haben die muslimischen Schülerinnen ein Rollenvorbild, meint etwa H. Prantl.
Wer so argumentiert, setzt voraus, dass wir im siebten Jahrhundert angekommen sind und es irgendwie langfristig in Richtung Gleichberechtigung der Frau gehen könne.
Es sollte entsetzen, dass das Rollenvorbild von Schülerinnen die betuchte Lehrerin sein soll.
Das Rollenmodell deutsche Schlampe ist gar keine Option.
Noch schäbiger ist, was dabei nicht gesehen werden will, nämlich die Wirkung auf die männlichen muslimischen Schüler. Dass die Lehrerin unter ihnen steht, ist gesetzt. Mit dem Kopftuch zeigt sie es.
Wer so argumentiert, setzt voraus, dass wir im siebten Jahrhundert angekommen sind und es irgendwie langfristig in Richtung Gleichberechtigung der Frau gehen könne.
Es sollte entsetzen, dass das Rollenvorbild von Schülerinnen die betuchte Lehrerin sein soll.
Das Rollenmodell deutsche Schlampe ist gar keine Option.
Noch schäbiger ist, was dabei nicht gesehen werden will, nämlich die Wirkung auf die männlichen muslimischen Schüler. Dass die Lehrerin unter ihnen steht, ist gesetzt. Mit dem Kopftuch zeigt sie es.
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