Mittwoch, 15. April 2015
Nazipropaganda an der Schule
Der Aufreger des Tages kommt von einem Gymnasium, wo eine Lehrerin die Schüler das Horst-Wessel-Lied summen oder singen und marschierähnliche Fußbewegungen vollführen ließ.
Nach Stand der Ermittlungen wollte sie Brechts Parodie, die ohne das Original nicht verständlich ist, vermitteln und die Schüler mit der Wirkung von Propagandamusik vertraut machen.
Die Medien kommen ihrem Empörungsauftrag nach, denn eine neutrale Berichterstattung wäre profaschistisch. Man möchte nicht vorverurteilen, aber sollte es sich so verhalten, wäre das ein Ding. Nazilied im Unterricht.

Nach Jahrzehnten des Alleskritischhinterfragens besteht nicht die Erwartung, man könne Gymnasiasten eine Auseinandersetzung mit der SA-Hymne zumuten.
Noch weniger: man hofft nicht einmal darauf, man hält es nicht einmal für einen Wert, dass die Schüler dazu imstande wären.
Die Schüler sollen zu Toleranz und Duckmäusertum erzogen werden, zu Unterwerfung und Unselbständigkeit, manipulierbar und ideologisiert. Zu Leuten, die man mit einem Horst-Wessel-Lied begeistern könnte und die man deshalb auf jeden Fall davon fernhalten muss.

... comment

 
Korrekt!
Genau die gleiche Vorgehensweise, genau die gleiche Gehirnwäsche, genau der gleiche Mitläufer-Typus.

... link  


... comment
 
Greifen tun hier § 86 StGB und § 86a StGB
, wobei der § 86 StGB (4) bei "richtiger Gesinnung" nicht greifen soll.

KA, was da genau schief gelaufen ist, vielleicht war Frau Lehrer in der FDP oder CDU?

MFG
Dr. W

... link  


... comment