Samstag, 23. Januar 2021
Grundrechtsbedarf
Immerhin hat es Madame Lambrecht richtigherum formuliert; die Einschränkungen bedürfen der Begründung, diese falle bei Geimpften weg. Die könnten also wieder ins Kino und ins Restaurant.

Nun gab es Stimmen dagegen, nicht nur wegen Privilegien, auch mit dem vorgetragenen Grund, auch Geimpfte können ansteckend sein. Ja aber wenn im Kino und Restaurant nur Geimpfte sind? Die würden ja gerade nicht angesteckt. So gesehen wäre es durchaus möglich, die Klasse der Geimpften zu privilegieren. Der Aufstieg bleibt ja möglich.

Aber daran sieht man oder konnte man sehen, dass die Einschränkungen einer unberechtigte Begründung haben; man betrachtet Menschen als grundsätzlich gefährlich mit Ansteckungspotenzial. Dies hat keine Grundlage. Die allgemeine Möglichkeit reicht nicht. Es müsste einen individuellen sachlichen Grund geben, Symptome wäre einer, oder Kontakt gehabt zu haben mit einem Infizierten gerade auch noch.

Aber nicht die Gefährlichkeit des Virus und die Mutation und die hohen Zahlen.

Doch das Rechtsverständnis ist uns längst abhandengekommen.

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