Samstag, 6. März 2021
Rassismus mit Verfassungsrang
Man habe die beste von drei Varianten gewählt, lässt Seehofer verlauten, und es ist nur eine kleine Meldung. Keine Benachteiligung wegen Rasse wird ersetzt durch keine aus rassistischen Gründen.
So etwas wäre eigentlich überhaupt kein Verfassungstext. Es kommt auf jedes Wort an, jede Formulierung hat ihren eigenen Kommentar und meistens unterschiedliche Meinungen zur Folge.
Nun nicht mehr; was rassistische Gründe sind, wird nicht mehr durch Verfassungsrichter bestimmt, sondern von der Zivilgesellschaft und den organisierten Lautstärkereglern.
Die verfassungsrechtliche Veränderung ist, dass eine Benachteiligung aus antirassistischen Gründen nicht mehr erfasst wird, auch wenn sie wegen Rasse geschieht.
Das ist gewollt und bezweckt, Seehofer stellt sich nur dumm.

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+1
Ich vermute ja, dass die Benachteiligung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Rasse bundesdeutsch rechtlich ermöglicht werden soll, wenn es die weiße ist.
Vergleiche bspw. auch mit diesem Vorhaben:
-> https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/01/berlin-vorschlag-quote-migrationshintergrund-oeffentlicher-dienst.html

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Junkers bester Schüler ...
Seehofer hat die Philosophie Junkers offensichtlich sein Eigen gemacht. Sinngemäß: Man beschließt etwas, von dem die meisten keine Ahnung haben, was das bedeutet.

Gut, wir dürfen nicht so tun, als ob bis jetzt nicht auch schon Umgehungen möglich waren. Z.B. ist jede Art einer Quotenregelung per se verfassungswidrig.

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