Donnerstag, 22. April 2021
Befehl und Anordnung
Im Unterschied zu einem Befehl, der ein Unterordnungsverhältnis voraussetzt und dem Befehlsempfänger etwas abverlangen kann, das dessen Interessen zuwiderläuft, sind Anordnungen, besonders in einem demokratischen System, Empfehlungen, denen Nachdruck verliehen wird. Das bedeutet, es muss sich um etwas Empfehlenswertes handeln. Es ist empfehlenswert, wenn man sich im tiefen Wasser befindet, schwimmen zu können, daher kann angewiesen werden, dass Nichtschwimmer im flachen Teil des Beckens bleiben. Es ist auch empfehlenswert, am Arbeitsplatz oder in der Gaststätte keinen Zigarettenrauch einatmen zu müssen, also kann es angeordnet werden. Mit dem Rauchen gänzlich aufzuhören, wäre auch empfehlenswert, aber der Staat hat nicht das Recht, so weitgehende Vorschriften zu machen, er kann Werbung verbieten, wenn er davon ausgeht, dass die Werbung zum Rauchen verleitet.
Wenn und soweit Masken empfehlenswert sind, kann ihr Tragen angeordnet werden.
Es ist aber nicht empfehlenswert, abends nicht auf den Balkon zu treten oder nach 22 Uhr nicht mehr nach draußen zu gehen, also kann es auch nicht angeordnet werden. Nur wenn diese Dinge sowieso zu empfehlen wären, könnten sie eine gesetzliche Grundlage bekommen.

Es wäre empfehlenswert, diese Leute loszuwerden.

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Es geht gegen die Bundesländer und den Föderalismus
Komisch ist, dass die sich nicht wehren. Das Bisschen Ausgangssperre ist eine Maßnahme, die nichts bringt, außer man denkt an unsere lieben Zugewanderten, die sich gerne nachts treffen. Angeblich sind unsere Intensivstationen ja voll mit ihnen. Welchen Anteil sie an der Inzidenz haben, scheint ein sehr wohl gehütetes Geheimnis.

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Was für eine Inzidenz denn überhaupt?

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Es ist wohl so, dass sich "Corona"-Infektionen, plump formuliert, zugezogen werden, wenn sich gegenseitig angeatmet, so eine Dosis COVID-19 übertragen wird.
Wer viel mit anderen auf engem Raum zusammensitzt, ist klar infektionsgefährdeter als andere, es wäre vielleicht gut, wenn dies deutlich kommuniziert werden könnte.
Dazu kommt noch Reiseaktivität, nämlich die von Infizierten, die nicht einmal Symptome haben müssen.
Aber so darf anscheinend in der BRD nicht mehr festgestellt werden.

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Ich glaube nicht, dass das stimmt.

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