Mittwoch, 23. Juni 2021
Erneuerbare Anklage
Im Perlentaucher ist zu erfahren, der Grundsatz, einen rechtsgültig Freigesprochenen nicht ein zweites Mal anklagen zu dürfen, solle, jetzt für Völkermord und Kriegsverbrechen, aufgehoben werden, wovor die verlinkte Zeitung warnt, denn das könne ausgedehnt werden und dann sei ein Freispruch nur ein Etappensieg.
Von der Formulierung abgesehen stimmt das, und ein weiterer Aspekt spricht gegen die Wunschvorstellung, einen Verbrecher doch noch dranzukriegen. Bisher müssen die Anklagebehörden sicher sein, genug Beweismittel zu haben für eine Verurteilung. Haben sie keine, klagen sie nicht an, sollte zumindest so sein. Wenn sie aber zweite Chancen kriegen, können sie es ja mal versuchen, und die Folge ist dann nicht, dass es mehr Freisprüche aus Mangel an Beweisen gibt, sondern mehr Verurteilungen bei eigentlich unzureichender Beweislage.
Und, auch dazu kommt es, man kennt es aus der Sowjetzeit, ein Strafverfahren kann als Druckmittel angesetzt werden, ewiger Lauf, ohne Abschluss, nur als politisches Instrument.
Wenn der Anfang gemacht wird, geht es weiter.

... comment

 
+1
Es könnte so auch spiegelbildlich versucht werden bereits Verurteilten immer und immer wieder neue Prozesse aufzutun, die dann neue Bewertungen, neue Urteile erhoffen können.

Die Rechtspfleger wird's (gerade auch: monetär) freuen, der Rest wird leiden, also der Rechtsstaat, der ehemalige dann.

Die Rechtspflege sozusagen als nie enden währender Prozess zwischen einem mutmaßlichen Delinquenten und den so beschäftigten Staatsbediensteten.

Franz Kafka.

... link  


... comment