Montag, 15. April 2024
Paragraphenreiterei
Wenn zu Themen geschwindelt wird, ist das ein dynamischer Prozess, der dahin führt, dass irgendwann schon das Thema selbst der Schwindel ist. Wir hatten Übergangsformen mit Klima und Corona, jetzt ist mit Abtreibung der Punkt erreicht, wo das Thema selbst nur noch dafür da ist, das Thema zu erschwindeln.
Es gibt keinen Regelungsbedarf.
Vor dreißig Jahren hat man was, das praktikabel und verfassungsgemäß ist, gefunden und gemacht. Aber darum geht es gar nicht, sondern um die virtuelle Seite, die pseudotranszendente Bedeutung der Rechtslage, Kriminalisierung oder Legalisierung, nebenbei die Beseitigung der Frage, was und ab wann menschliches Leben sei.
Man hat nun einen Kulturkampf, bei dem es um nichts geht als um Dominanz. Man muss mal wieder die Gegner als Unmenschen hinstellen können, je unsinniger die Sache, desto besser.

Übrigens, § 218 StGB ist eine Spezialvorschrift zu Mord und Totschlag. Fällt der weg, wäre Abtreibung Mord oder nach verschobener herrschender Meinung und Lehre Totschlag.
Schauen wir mal. Ein oberstes Gericht müsste dann die Entscheidung fällen, dass es sich nicht um einen Menschen handelt. Das sollte vorab abgesichert werden.

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