Samstag, 28. September 2024
Angewandte Demokratie
tagesschauder, 10:19h
Wie haben die Thüringendemokraten eigentlich so sicher sein können, damit durchzukommen?
Die qualitätsinformierte Öffentlichkeit war ja schon emotional vorbereitet, sich nicht zu wundern, wenn es einen Eklat gibt, denn dann muss die Gegenpartei ihn ausgelöst haben. Der Innenminister forderte sogleich Verbot, die Zeitung schrieb, der Alterspräsident bleibt stur auf Gegenpartei-Linie um den gesicherten Vorsitzenden, Demonstranten demonstrierten dagegen, dass ein Alterspräsident so sein Amt missbraucht.
Wenn nun das Verfassungsgericht zu der ja mindestens vertretbaren Auffassung gekommen wäre, während der Rede dürfen keine Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, was dann? Wäre der Demonstrationszug wieder zurückgegangen mit der Skandierung „dann eben beim nächsten Mal“?
Wie konnten die wissen, dass ihnen das Verfassungsgericht nicht die Schau verdirbt?
Sie wussten es.
Die qualitätsinformierte Öffentlichkeit war ja schon emotional vorbereitet, sich nicht zu wundern, wenn es einen Eklat gibt, denn dann muss die Gegenpartei ihn ausgelöst haben. Der Innenminister forderte sogleich Verbot, die Zeitung schrieb, der Alterspräsident bleibt stur auf Gegenpartei-Linie um den gesicherten Vorsitzenden, Demonstranten demonstrierten dagegen, dass ein Alterspräsident so sein Amt missbraucht.
Wenn nun das Verfassungsgericht zu der ja mindestens vertretbaren Auffassung gekommen wäre, während der Rede dürfen keine Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, was dann? Wäre der Demonstrationszug wieder zurückgegangen mit der Skandierung „dann eben beim nächsten Mal“?
Wie konnten die wissen, dass ihnen das Verfassungsgericht nicht die Schau verdirbt?
Sie wussten es.
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gert cok,
Samstag, 28. September 2024, 21:44
Na ja! Ich würde die Geschehnisse gelassener sehen.
Die Kräfteverhältnisse machten, trotz relativer Mehrheit, der größten Fraktion das Durchbringen der eigenen Kandidatin aussichtslos. Das wussten alle. Insofern testeten beide Seiten einander.
Die Frage ist nur, an welchem Punkt wäre es optisch am besten gewesen das Verfassungsgericht anzurufen.
Optisch war das Einschalten des VfG-es vor ein paar gescheiterten Wahlversuchen nicht günstig.
Da aber die geltende Geschäftsordnung eine Lösung für einen solchen Fall nicht anbot, war der Gang vor das VfG wohl unumgänglich.
Die Frage ist nur, an welchem Punkt wäre es optisch am besten gewesen das Verfassungsgericht anzurufen.
Optisch war das Einschalten des VfG-es vor ein paar gescheiterten Wahlversuchen nicht günstig.
Da aber die geltende Geschäftsordnung eine Lösung für einen solchen Fall nicht anbot, war der Gang vor das VfG wohl unumgänglich.
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