Sonntag, 20. November 2016
Drei Symptome
Folgende rhetorische Muster begegnen uns immer wieder, man sollte etwas gegen sie parat haben.
Die Sache mit der Humanität und den Rechtsvorschriften, das geht so, dass derjenige, der die Rechtsbrüche moniert, ins Unrecht gesetzt wird mit dem Argument der Humanität und damit, dass wir stolz sein könnten, dass die Kanzlerin nicht Paragraphen reitet, sondern der Humanität den Vorrang gewährt. Der Rechtsbruch wird beiläufig eingestanden, gebilligt und gefeiert. Kann man machen, aber dann ist man in der Verteidigungsposition, dann muss man zumindest begründen, warum man dies vertritt, und da reicht das Schlagwort von der Humanität nicht. Auch die Humanität müsste dargestellt und begründet werden und gegen die Wahrung des Rechts abgewogen. Da aber sähe das argumentative Verhältnis schon wieder ganz anders aus.

Der Sache mit der Unzufriedenheit wohnt auch schon ein propagandataktischer Trick inne. Die Unzufriedenheit wird als Problem der Unzufriedenen angesehen, auch dann, wenn man sie wieder einbinden möchte. Dies ist eine herrschaftliche Attitüde; ein Mandatsträger müsste den Grund der Unzufriedenheit als sein eigenes Problem annehmen, ein Herrscher bekämpft die Unzufriedenheit. Der Zustand allgemeiner Zufriedenheit ist überhaupt nicht erstrebenswert, auch Unmutsäußerungen auf hohem Niveau bringen die Gesellschaft weiter. Nur Despoten fühlen sich davon bedroht.

„Wer soll es sonst machen?“ wird über Merkel gedacht, diese Meinung zieht sich durchs Volk. Genau daran sollte man sich stören. Hier hat man schon nicht mehr nur ein Mandat abgegeben, sondern schon die gesamte Kompetenz zur Kontrolle und Korrektur.
Dies ist wie die beiden vorgenannten Angelegenheiten ein Symptom degenerierter Rechtsstaatlichkeit nicht nur seitens der Herrschenden, auch derjenigen, die nicht einmal mehr eine Vorstellung von Demokratie und Rechtsstaat pflegen.

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