Sonntag, 29. Januar 2017
Radikalenerlass
Die Kalenderblätter erinnern an den Radikalenerlass, mit dem zuerst Hamburg und dann der Bund kommunistischen Aktivisten, die den Staat bekämpften, den Staatsdienst verwehrten. Nach fünf Jahren schafften zuerst Hamburg und dann der Bund das umstrittene Verfahren wieder ab, die Begründungen lesen sich hochmodern: weil die verfassungsmäßige Ordnung von ein paar Überlinken nicht bedroht sei und man lieber zweitausend Kommunisten beschäftige als zweihunderttausend Jugendliche verunsichere.

Man kann sagen, das hat gut funktioniert. Das Grundgesetz haben wir schließlich noch.
Aber die Kommunisten haben den Marsch durch die Institutionen vollzogen und die Herrschaft erlangt. Heute würde man am liebsten den Radikalenerlass wieder anwenden, aber nicht auf radikal staatsgefährdende Verschwörer, sondern den politischen Gegner, Unliebsame, Andersdenkende.
Da die Radikalen an der Macht sind, ist für sie alles andere eben auch radikal, auf der anderen Seite. Sich auf das Grundgesetz zu berufen, ist schon radikal, das Recht einzufordern, ist schon spaltend.

Eine ähnliche Art von Nachsicht kann man von den Machtergreifern nicht erwarten.
Sie wissen, womit der Machtverlust beginnt.

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