Montag, 16. April 2018
Echoraum
Vermutlich ist eine Zeile, in der ein Rapper seine Körperdefinition einem Vergleich mit Auschwitzinsassen unterzieht, kein Fall, bei dem ein Antisemitismusforscher von einer neuen Qualität von Antisemitismus sprechen würde, und der Rapper selbst würde gar nicht gestehen, aus antisemitischer Einstellung getextet zu haben.

Das ist es ja.
Für die Rapperei ist so was überhaupt keine Provokation, kein Grenzübertritt, keine unfachgerechte Äußerung.
Und für das bundesdeutsche Hoffeuilleton fallen die nicht ins Raster. Kein Fall für den Achtundsechzigerschutz. Keine Gefahr fürs Establishment. Also kein Grund, die gängigen Verdächtigungen und Keulen herauszuholen, bei denen doch nicht.

Einfach keiner der üblichen Anlässe für geheuchelten Schock.

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