Mittwoch, 18. April 2018
Fahrlässigkeitsjustiz
Wieder die Justiz, immerhin gibt es diesmal eine Obduktion: „Nach dem Tod eines 15-Jährigen bei einer Schlägerei in Passau wird mit Spannung das Obduktionsergebnis erwartet. Die Rechtsmedizin in München hat den Leichnam untersucht, an diesem Mittwoch will die Polizei über das Ergebnis informieren. Bislang ist völlig unklar, ob der Jugendliche an den Folgen von Gewalt starb oder ob er möglicherweise unerwartet einer Krankheit erlag.“ So weit die FAZ.
Klar, man fällt wegen einer Schlägerei vor Schreck tot um. Schlägerei ist auch schon eine Verharmlosung, wenn es mehrere sind, die auf einen einprügeln. Unsere Justiz hat sich auf die Rechtsverbiegung geeinigt, dass es nur dann Mord sein könne, wenn die sich verabreden, um gemeinsam einen zu töten. Sonst gäbe es keinen Vorsatz. Und schon gar nicht ließe sich feststellen, wer den tödlichen Tritt oder Schlag vollzogen hätte.
Der Fehler liegt darin nicht zu sehen, dass Fahrlässigkeit nur dann gegeben wäre, wenn man als Schläger davon ausgeht, nur solche Schläge vorzunehmen, die üblicherweise nicht töten, oder beim finalen Schlag nicht wusste, dass es vorher schon welche gegeben hat, und die vorherigen nicht wussten, dass es noch mehr Schläge von anderen geben würde.
Eine Gruppe, die ungebremst schlägt, hat gemeinschaftlichen Mordvorsatz.

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