Samstag, 3. November 2018
Pakistanisierung
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass man einen älteren Mann, der die Ehe mit einem neunjährigen Mädchen vollzieht, nicht als päderastisch bezeichnen darf, wenn es sich bei ihm um einen Religionsstifter handelt, dessen Anhänger den Frieden stören könnten. Das Menschenrecht der Meinungsfreiheit ist damit höchstrichterlich dem Recht der Gewalt gewichen.
Das kennt man bisher etwa aus Pakistan, die Instanz des gewalttätigen Mobs hat eine Revision des Freispruchs der Christin erwirkt.

Es ist bezeichnend, wozu sich die Aufschreihälse nicht äußern.

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