Freitag, 16. August 2019
Sozialundemokratie
Die jetzt von der SPD eingeführte Praxis der Duo-Kandidaturen dürfte kaum verfassungsgemäß sein, wobei so was sie Fälle sind, von denen fraglich ist, ob die Verfassung sie überhaupt behandelt, etwa Deutsch als Sprache oder Geschlechter, also Sachen, von denen sich niemand vorgestellt hat, dass sie mal zur Disposition stünden. Das Parteienrecht könnte daher für solche Angelegenheiten womöglich gar nichts vorgesehen haben, dennoch ist eigentlich augenfällig, dass das kein dem Demokratieprinzip entsprechendes Verfahren sein kann. Was ist, wenn man als Doppelvorsitz Gesine Schwan und Karl Lauterbach will? Kann man nicht wählen. Eigentlich kann man niemanden wählen, wenn es den nur im Duo gibt. Die Menge an Duos täuscht darüber hinweg, dass es sozusagen nur Listen zu wählen gibt. Wer hat die Listen aufgestellt? Demokratisch zustandegekommen, also durch eine Wahl, sind sie nämlich nicht, das wäre eine Mindestanforderung.
Aber na was, ist doch nur die SPD.

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