Donnerstag, 2. April 2020
Die Grundrechtebeschränkung der anderen
Bei unserer Suche nach Schwindel kommen wir zu der Frage, ob jetzt wirklich Freiheitsrechte oder Grundrechte eingeschränkt werden.

Bewegungsfreiheit oder Handlungsfreiheit, vielleicht auch Berufsfreiheit werden fraglos beschränkt, aber ob damit das nämliche Grundrecht verletzt ist, ist eine ganz andere Frage. Es stellt sich so dar: nein, wenn die Umstände tatsächlich so sind wie angegeben. Also wenn es wirklich diese Epidemie gibt und das Coronavirus so gefährlich ist. Dann treten die Grundrechte dahinter zurück, ohne verletzt zu sein. Ist es anders, ist es anders.

Was aber hier nach Schwindel aussieht, ist, dass überhaupt thematisiert wird, Freiheitsrechte würden eingeschränkt und autoritäre Führung käme bei manchen gut an.

Das ist eine Deckemotion. Autoritärer Stil ist die ganze Zeit bei Kanzlerin und Bundespräsident zu finden, die würden aber von sich weisen, so besprochen zu werden. Wenn es aber ohnehin geschieht, wird dieser Vorwurf umgeleitet auf die Situation, die es angeblich erfordert.

Soll heißen, es wird nicht die Krise benutzt, um nun endlich die Freiheitsrechte einzuschränken, sondern es wird so getan, als wäre dies gemeint, wenn von Freiheitsentzug die Rede ist.

Das nun wiederum wäre ein Hinweis darauf, dass es sich mit dem Virus wirklich so verhält wie vermittelt.

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