Montag, 6. Juli 2020
Wir bleiben dran
Heute keine überraschende Erkenntnis, noch nicht einmal eine Erkenntnis, sondern eine Unerkenntnis, die vielleicht eine Ergänzung erfährt.

Wie man sich vielleicht erinnert, erfolgte die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten nach presserechtlichen Maßstäben. Das Narrativ geht so, dass der Designierte hereingelegt wurde, statt seiner wurde völlig verfassungswidrig ein nicht Abgesprochener nominiert, der auch noch die verrückte Wahl annahm und sogleich zurücktrat, auch nicht amtierte, keine Minister und keine Stellvertreter berief, weil das einfach zu peinlich gewesen wäre, dann stand das Land ohne Regierung da, zum Glück wurde nach einem Monat der Richtige doch noch im dritten Wahlgang gewählt.
So steht es in der Zeitung.
In der Verfassung aber nicht.
Wir haben die Thüringer Landesverfassung durchgeschmökert.
Rücktritt geht, verpflichtet zum Weiteramtieren. Verfehlte Vertrauensfrage führt zu Neuwahlen.
Der Artikel, der dem gewesenen Verfahren als Rechtsgrundlage nahekäme, ist der, der die Abwahl regelt, der Landtag spricht dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aus, indem er mit Mehrheit einen neuen wählt. Mit Mehrheit. Da müsste die Verfassung so ausgelegt werden, das mit auch ohne heißen kann.

Damit hätte Thüringen den ersten Ministerpräsidenten, der durch Zeitungsabstimmung ins Amt gekommen wäre.
Aber die Wahlen und die Umfragen sollen es ja angeblich ratifizieren, der Verfahrensmangel wäre geheilt.

Mit der Nase draufgestoßen wurden wir von der Thüringischen Landeszeitung, die schrieb, dunkle Ecken im Internet behaupten, der Ministerpräsident sei immer noch Kemmerich.
Das wäre dann wohl so eine hier.

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