Dienstag, 30. Juni 2020
Unpraktikabler Vorschlag
Bei der Wahlrechtsreform sollen entweder Wahlkreise zusammengelegt werden, damit es weniger sind, oder ein paar Direktmandate nicht gezählt, damit es keine Überhänger gibt.
Es wird so gerechnet, als wären es zwei verschiedene Parlamentskammern aus Direktmandaten und Listenplätzen, was so aber nicht sein soll, und dann wird die zweite Hälfte so vergrößert, damit das gesamte Parlament dem Zweitstimmenanteil entspricht. Dass damit der Anteil und das Gewicht der Direktgewählten sinkt, ist ein gern mitgenommener Effekt.

Hier ist eine Möglichkeit, die funktionieren würde und sowohl Buchstaben als auch Geist des Wahlrechts entspräche.

Die Sitze im Bundestag werden so an die Parteien verteilt, wie es in der Tortengrafik ausgerechnet wird. So viele Plätze haben die Parteien beziehungsweise Fraktionen jeweils.
Und dann geht es darum, wer diese Plätze besetzt. Sie gehen zuerst an die Direktgewählten. Erst danach sind die Landeslisten dran.
Die Direktmandate besetzen also nicht ihre Hälfte, sondern die ersten Plätze, die die Partei erwahlkämpft hat. Danach kommen die von den Listen, sofern es andere Leute sind.
Sollte es mehr Direktmandate geben als für die Partei insgesamt – nicht für die Hälfte – wird wie bisher ausgeglichen und übergehängt, das dürfte kaum was ausmachen.

Hätte allein den Nachteil für die Parteihierarchien. Sichere Listenplätze wären unsichere.
Darum wird es nicht gemacht.

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