Freitag, 17. Juli 2020
Das Löschverfahren
Das Löschen von Videos scheint so sinnlos wie das Melden der unliebsamen Inhalte, das zu der Löschung führt, besonders dann, wenn die Löschung nie und nimmer rechtlichen Bestand hätte. Soll es also anwaltliche Kapazitäten binden, geht es darum?
Vermutlich ist das Verfahren anders; die Videoplattform hat Richtlinien, in denen steht, was geht, und Geschäftsbedingungen, in denen die Richtlinien stehen, aber auch, dass bei einer Unrentabilität des Kanals er abgestellt werden kann. Ein Verstoß gegen die Richtlinien kann gerichtlich festgestellt oder verneint werden, gegen die Behauptung der Unrentabilität kommt man nicht an, wenn sie irgendwie begründet wäre.
Darum läuft es vermutlich folgendermaßen: Aktivist meldet, mit Schlagwörtern wie Sexismus oder Homophobie. Algorithmus löscht. Nutzer bekommt Ansage, dass gelöscht wurde, mit dem Knopf zum Einspruch. Auf Schlagwort Anwalt oder Satire geht die Sache an einen Menschen, der entscheidet.
Und schon ist Aufwand gegeben. Nach ein paar Runden ist die Sache nicht mehr rentabel. Und das war es. Kanal wird abgestellt, ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Aber sagen darf man weiterhin alles.

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