Donnerstag, 9. Juli 2020
Gesprochenes Recht
Das gefällte Urteil im Weizsäckersohnmord ist seltsam durchschnittlich, normal im heutigen Verständnis. Das macht es genauso beklemmend wie die sonst so üblichen.
Zwölf Jahre und anschließende Sicherungsverwahrung, also quasi lebenslänglich. Lebenslänglich wäre aber die gesetzliche Strafe, die es so gar nicht mehr gibt. Alle können nichts dafür. Dass er sich auf sein Opfer fixiert hat, mindert gerade nicht die Schuld, nicht das Einsichtsvermögen in das Unrecht. Und nur dann hätte die Sicherungsverwahrung einen Sinn, gesichert soll die Gesellschaft vor der Rückfallgefahr.
Die Rechtsprechung kann sich wandeln und anpassen, sie soll nur Rechtsprechung bleiben und an vorhersehbare allgemeine Normen gebunden sein. Dann müsste ein gleiches Urteil auch der polizeibekannte Ehrenmörder erwarten.

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