Dienstag, 28. Juli 2020
Neuester Stand aus Thüringen
Wenn wir uns richtig erinnern, hatte Ramelow zur letzten Wahl gegenüber der Thüringer Hauptstadtzeitung darauf bestanden, dass er auch als amtierender Ministerpräsident richtiger Ministerpräsident sei.
Das ist noch keine Rechtsquelle.

Das Finanzministerium hat gegenüber der Jenaer Seniorenzeitung bestätigt, dass das Gehalt an Kemmerich nicht rechtsgrundlos gezahlt wurde und der auch einen zweiten Monat bezahlt worden wäre, wenn es den neuen Wahlgang nicht gegeben hätte.
Das Finanzministerium hat also die Existenz des Ministerpräsidenten Kemmerich bestätigt, dessen Amt mit seinem Rücktritt beendet war, der aber dennoch ministerpräsidentiell vorhanden war.
Nun kann man juristisch spitzfindig sagen, dass nur weil jemand bezahlt wird, er nicht existieren muss.
Dennoch wäre es aber sehr gut zu begründen, warum Kemmerich nicht abgewählt zu werden brauchte und warum in der Verfassung nicht stehen muss, „tritt der Ministerpräsident zurück, wird noch mal nach Artikel 70 Absatz 3 gewählt“, und dies wäre nicht gegenseitig bei Hofe zu begründen, sondern gegenüber dem Bürger, gegenüber dem Wähler, gegenüber dem Volk.

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