Mittwoch, 9. September 2020
Falsche Ermittlung
Klage gegen Taz und Kolumnistin abgewiesen, das entspricht der Erwartung, allerdings nicht nur der politischen, sondern auch der bisherigen Rechtsprechung. Es stimmt nämlich nicht, dass aus Worten Taten würden. So was kommt in der Natur nicht vor und wäre zudem unislamisch, die Taz-Leser gehen nicht aufgrund der Kolumne los und greifen Polizisten an, und die Beleidigung ist sozusagen grundgesetzlich privilegiert, das wäre eigentlich ganz richtig, wenn es für alle gleichermaßen gälte.
Es verhält sich eben andersherum, die Kolumne ist nicht originell, sondern opportunistisch. Sie entspricht dem, was Taz-Leser, Partei, Blase und Berliner Senat erwarten. Sie wollen eine Bestätigung für das, was sie die ganze Zeit tun, und die kriegen sie. Die sind die Beleidigung der Polizei.
Die Polizei hat sich mal wieder den Falschen geschnappt.

... link (1 Kommentar)   ... comment