Dienstag, 15. September 2020
Zurechnungsvorschrift
„Wer mit denen mitgeht“ oder „wer sich nicht von denen distanziert“ – das sind häufige Argumentationsmuster, etwa bei der Anticoronapolitikdemonstration, aber auch sonst fast ständig anzutreffen. Meistens: „der ist selber.“

Geht das? Kann man jemandem die Aussagen oder Auffassungen eines anderen zurechnen?

Eigentlich liegt die Antwort nahe: dem normalem Bürger nicht, dem Politiker ja.
Der normale Bürger braucht sich nicht vorwerfen zu lassen, was jemand anderes gesagt hat oder welche Fahne andere irgendwohintragen. Fragen lassen kann er sich was, umso mehr, je mehr er sich dazugesellt, das schon. Aber die Beweisführung sollte darauf beschränkt bleiben.
Ganz anders in der politischen Kaste. Was jemand vom Koalitionspartner sagt oder was jemand aus der Partei sagt oder was auch nur in der Presse vertreten wird, ist das Problem aller, die bei Hofe agieren. Wer – aus dem Parteien- und Medienapparat – nicht aufgeschrien hat bei „Grundlagen täglich neu aushandeln“, ist Mitmacher und Mitverantwortlicher.

So ist das ja auch gedacht mit dem Rechtsstaat und der freien Gesellschaft, es sollte institutionalisiert sein, dass die Macht und die Mächtigen beschränkt und gebändigt sind.

Aber die sind nur noch damit befasst, die normalen Bürger zu bändigen.

... link (1 Kommentar)   ... comment