Dienstag, 15. September 2020
Zurechnungsvorschrift
„Wer mit denen mitgeht“ oder „wer sich nicht von denen distanziert“ – das sind häufige Argumentationsmuster, etwa bei der Anticoronapolitikdemonstration, aber auch sonst fast ständig anzutreffen. Meistens: „der ist selber.“

Geht das? Kann man jemandem die Aussagen oder Auffassungen eines anderen zurechnen?

Eigentlich liegt die Antwort nahe: dem normalem Bürger nicht, dem Politiker ja.
Der normale Bürger braucht sich nicht vorwerfen zu lassen, was jemand anderes gesagt hat oder welche Fahne andere irgendwohintragen. Fragen lassen kann er sich was, umso mehr, je mehr er sich dazugesellt, das schon. Aber die Beweisführung sollte darauf beschränkt bleiben.
Ganz anders in der politischen Kaste. Was jemand vom Koalitionspartner sagt oder was jemand aus der Partei sagt oder was auch nur in der Presse vertreten wird, ist das Problem aller, die bei Hofe agieren. Wer – aus dem Parteien- und Medienapparat – nicht aufgeschrien hat bei „Grundlagen täglich neu aushandeln“, ist Mitmacher und Mitverantwortlicher.

So ist das ja auch gedacht mit dem Rechtsstaat und der freien Gesellschaft, es sollte institutionalisiert sein, dass die Macht und die Mächtigen beschränkt und gebändigt sind.

Aber die sind nur noch damit befasst, die normalen Bürger zu bändigen.

... comment

 
+1
Jaja, sicher :
So ist das ja auch gedacht mit dem Rechtsstaat und der freien Gesellschaft, es sollte institutionalisiert sein, dass die Macht und die Mächtigen beschränkt und gebändigt sind.

Aber die sind nur noch damit befasst, die normalen Bürger zu bändigen.
Die politische Macht, die anfällt zur Verteilung, wenn Großorganisationen durch den hier gemeinten Primaten gebildet werden, sogenannte Städte ("Polis", vgl. mit Politik), vor vielleicht 10.000 Jahren beginnend, die u.a. auch Recht und Aufgabenverteilung ("Stände", milit. Einheiten et cetera) kennen, verfügt seit der Europäischen Aufklärung über eine Bewegung, die liberal genannt werden kann und das Individuum dem Apparat (dem Kollektivismus als archaisches Machtprinzip sozusagen) entgegenstellt, sog. Abwehrrechte des (Staats-)Bürgers sind gemeint.

Reziprok darf in diesem Sinne von Mandatsträgerschaft, der Souverän bleibt das Volk, in liberaler Demokratie, auch wenn von Mandatsträgern nicht unbedingt gemocht, nicht wenige von ihenn wollen sozusagen Beamte auf Lebenszeit werden, wie Dr. W einschätzt, erwartet werden dem Bürger, im dankenswerterweise beigebrachten Inhalt 'normaler Bürger' genannt, zuzuhören, ihn nicht herabzusetzen, zu diffamieren bis zu dehumanisieren zu suchen.

Wobei Dr. W nun auf den eigentlichen Punkt zu sprechen kommen will, ein wenig im Scott-Adams-Duktus, nämlich ausführend, dass Satan recht haben könnte.
Zum "Mitgehen" ist insofern vom Schreiber dieser Zeilen nicht nur angeregt darüber nachzudenken, ob eine "Kontaktschuld" bestehen könnte, sie besteht aus diesseitiger Sicht nicht, sondern darüber ob "Satan" recht haben könnte, zumindest: gelegentlich.

Wäre Dr. W Satan, würde er erst einmal ga-anz böse zu agitieren versuchen, weil sich dann (absehbarerweise) der gewünschte Erfolg wohl nicht einstellen würde, bliebe dann als "Plan B" einiges auch Richtiges und sittlich Gutes zu sagen, um die von ihm adressierte Gesellschaft zu desorientieren (das Fachwort an dieser Stelle).

Denn wenn Satan etwas sagt, muss es ungut, also böse und falsch sein, oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen + schöne KW 38
Dr. Webbaer (der hier natürlich nur auf einem negativen Autoritätsargument herum ritt, die Fallacies i.p. Debatte sind bekannt)

PS:
Gute Arbeit! – Dr. W hört auch gerne mal beim "Senior Influencer" hinein, Niveau kann nicht gelernt werden!

... link  


... comment