Dienstag, 12. April 2022
Zwei Auswahlkriterien
Dass Unfähigkeit kein Hinderungsgrund für den Aufstieg in Partei und Politik ist, das ist schon länger zu beobachten, wir müssen inzwischen aber die Annahme zulassen, dass darin ein Auswahlkriterium besteht. Die unfähige Politikerin bleibt steuerbar, sie ist nicht unabhängig verwertbar, sie muss dienstbar bleiben.
Aber wem und für wen?
Uns jedenfalls nicht. Irgendjemand anderes wählt aus.

Wir können sogar den Frauengeschmack bestimmen. Gäbe es überwiegend oder auffallend häufig Politikerinnen im Claudia-Schiffer-Aussehen, würde man sagen, aha, soll uns gefallen. Da gab es aber nur Manuela Schwesig.
Gäbe es überdurchschnittlich viele mit Kim-Wilde-Dauerwelle, wäre das ein Zeichen für eine Präferenz.
Und nun sehen wir aber mehr, als es der Verteilung in der Bevölkerung entspricht, und wir sollen ja auf Quoten gucken, solche Frauen mit dunklen mittellangen Haaren und Scheitel leicht seitlich. Katrin Göring-Eckardt zuerst, Thüringens Anja Siegesmund als jüngeres Abbild, Katharina Barley, jetzt Anne Spiegel.
Ja und?
Nichts und, fällt eben auf.
Irgendein Kriterium müssen sie wohl erfüllen.

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