Donnerstag, 7. Juli 2016
Juristischer Kniff
Wir können mal auf eines gespannt sein. Bei der Novellierung des Sexualstrafrechts soll doch "nein heißt nein" gelten.
Was ist eigentlich, wenn der Täter nein nicht versteht?

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Hier geht es einzig und allein
um den alten und weniger alten weißen Mann. Wer 'nein' nicht versteht, weniger sprachlich als kulturell, kann und darf kein Täter sein. Das haben wir ja zufällig im Mittwoch-Tagesschauder lesen können.

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Wenn der Täter "Nein" nicht versteht,
hat das selbsternannte Opfer es gewiss in der falschen Sprache gesagt; da hilft nur, sich richtig zu integrieren oder eben einfach freiwillig die Beine breit zu machen und dabei immer feste "Willkommen! Willkommen!" zu denken.

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