Donnerstag, 5. Januar 2017
Unterscheidung von Landesverrat und Hochverrat
tagesschauder, 12:03h
In unserem Strafrecht sind die Tatbestände so definiert, dass Landesverrat sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet, wogegen Hochverrat den inneren Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung etwa durch Staatsstreich angreift.
Feindliche Kämpfer ins Land zu holen, ist demzufolge Landesverrat.
Nicht legitimierten Cliquen eine Teilhabe am Haben und Sagen zuzuschieben, ist Hochverrat.
Dass das nicht durcheinandergebracht wird, wir wollen doch die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht verwerfen.
Feindliche Kämpfer ins Land zu holen, ist demzufolge Landesverrat.
Nicht legitimierten Cliquen eine Teilhabe am Haben und Sagen zuzuschieben, ist Hochverrat.
Dass das nicht durcheinandergebracht wird, wir wollen doch die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht verwerfen.
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polink,
Donnerstag, 5. Januar 2017, 18:13
Trikriminelles System
Bitte beachten, dass in vielen Fällen noch Meineid hinzu kommt.
Wäre vielleicht ja ein innovativ-niederschwelliger Strafverfolgungsansatz für bestimmte Personengruppen. So ein Amtseid ist doch in der Regel gut dokumentiert.
Und wenn man jetzt schon tickende Zeitbomben wegen Sozialbetrug verhaften kann ...
Wäre vielleicht ja ein innovativ-niederschwelliger Strafverfolgungsansatz für bestimmte Personengruppen. So ein Amtseid ist doch in der Regel gut dokumentiert.
Und wenn man jetzt schon tickende Zeitbomben wegen Sozialbetrug verhaften kann ...
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tagesschauder,
Donnerstag, 5. Januar 2017, 18:32
Die Verletzung des
Amtseides ist wohlweislich nicht justiziabel.
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