Dienstag, 24. Oktober 2017
Gute Zeit
„Wer dem Islam die Religionsfreiheit abspricht, disqualifiziert sich. Das gilt für den Kandidaten der AfD für das Bundestagspräsidium Glaser wie für die ganze Partei.“

So findet es die Zeit, so mag es die Zeit. Die Partei ist disqualifiziert, weil sie dem Islam die Religionsfreiheit abspricht.
So mögen es auch die Zeit-Leser.

Es ist bloß so, es stimmt nicht. Wenn sich jemand disqualifiziert, dann die Zeit. Denn der Islam hat überhaupt keine Religionsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes, die Religionsfreiheit ist ein Abwehrrecht des Individuums gegen den Staat in religiösen Belangen.
Aber für die Zeit ist es ein Gruppenrecht, ein antirassistisches Recht, das wir als Gutlinge respektieren müssen, damit wir Bösewichter haben, gegen die wir was haben dürfen.

Verfassungsrechtlich war es zudem früher so, dass die Religionsfreiheit eben nicht einschließt, die Gesetzeslage missachten zu dürfen, höchstens die Kultur, die Gesellschaft und die Presse des Landes.

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