Mittwoch, 22. Juli 2026
Selbstbestimmtes Kindsunwohl
Eine schöne Selbstbestimmung der Frau, wenn sie ihren Uterus für sich arbeiten lässt. Andere Berufe verlangen den Einsatz anderer Körperteile, man kann da genauso von Vermietung sprechen. Ein Verbot der Leihmutterschaft wäre also eine Verletzung der Berufsfreiheit und so weiter.

Die Mietschwangeren werden darauf trainiert, keine enge Bindung zu ihrem Fötus aufzunehmen.
Und das ist der Punkt, an dem die Verwerflichkeit offenkundig wird. Wer schon mal selbst Fötus war oder schwanger, kann wissen, dass die Einstellung der werdenden Mutter zum werdenden Baby sehr stark darüber bestimmt, wie das Kind die Welt erlebt.
Ja sicher, zu viele Emo-Wracks kriegen auf naturbelassene Art Kinder und die werden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit Psychoherausgeforderte, manchmal kann es aufgefangen werden, aber es ist nie so beabsichtigt und angelegt.
Verfassungsrechtlerin kann man dann natürlich werden.

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Die Verfassungsrechtlerin hat da einfach sehr (zu?) theoretisch gedacht. Denn selbstverständlich ist es möglich, auf nicht verwerfliche Weise Leihmutter zu sein bzw. eine in Anspruch zu nehmen: indem die Leihmutter nach der Geburt aufs Engste mit dem Kind verbunden bleibt, als eine Art drittes Elternteil, so dass die vorgeburtliche Beziehung weitergeführt werden kann. Nur ist mir ehrlich gesagt noch nie ein solcher Fall zu Ohren gekommen.

Andererseits: Wer weiß, was die Zukunft noch so bringen wird an Familienkonstellationen.

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