Mittwoch, 14. November 2012
Geschützte Tatsachenfreiheit
Jemanden als rechtsextrem zu bezeichnen, fällt unter die Meinungsfreiheit, ist nun höchstrichterlich festgestellt. Die Begründung hätte man sich denken können, aber nicht ahnen, denn diese Behauptung ist nicht beweisbar und somit Meinung. Die Richter haben somit bestätigt, dass es sich dabei um Gerede handelt, das nicht substantiiert werden kann. Meistens wird es das ja auch nicht, aber es ist schon erstaunlich, dass die Richter das bemerken.
Wenn also die Friedrich-Ebert-Stiftung herausfindet, dass 16 Prozent aller mutmaßlichen Ostdeutschen rechtsextrem sind, sagt das nichts weiter, als dass die Friedrich-Ebert-Stiftung das von 16 Prozent zu meinen glaubt. Das ist ihr gutes Recht, mehr aber auch nicht.

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