Mittwoch, 14. November 2012
Geschützte Tatsachenfreiheit
Jemanden als rechtsextrem zu bezeichnen, fällt unter die Meinungsfreiheit, ist nun höchstrichterlich festgestellt. Die Begründung hätte man sich denken können, aber nicht ahnen, denn diese Behauptung ist nicht beweisbar und somit Meinung. Die Richter haben somit bestätigt, dass es sich dabei um Gerede handelt, das nicht substantiiert werden kann. Meistens wird es das ja auch nicht, aber es ist schon erstaunlich, dass die Richter das bemerken.
Wenn also die Friedrich-Ebert-Stiftung herausfindet, dass 16 Prozent aller mutmaßlichen Ostdeutschen rechtsextrem sind, sagt das nichts weiter, als dass die Friedrich-Ebert-Stiftung das von 16 Prozent zu meinen glaubt. Das ist ihr gutes Recht, mehr aber auch nicht.

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Was ist das größere Übel?
Haßjunkies, die andere mit Namen bedenken?

Oder Feiglinge, die schon duckmäusern, wenn sie Gefahr laufen, mit Namen bedacht zu werden?

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Das größere Übel
sind erstere,
das größere Übel verursachen letztere.

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Oder auch
Was war zuerst da: die Faschisten oder die Einknicker?

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Die Verfassungsschutzbehörden haben seit jeher mit der Definition gearbeitet "rechtsradikal = ein die FDGO ablehnender nationaler Sozialist" und "rechtsextrem = ein die FDGO ablehnender kämpfender nationaler Sozialist", zuletzt hat sich da was geändert, seit einiger Zeit werden auch sog. Islamhasser als rechtsextrem eingestuft, also keine Sozialisten. - Der Rassismusbegriff wird ja auch zunehmend sachfrei verwendet, bspw. als Adjektivierung von Leuten wie Sarrazin oder Buschkowski. - Also interessant ist das schon, wie sich die Begrifflichkeiten entwickeln in Doitschland...

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