Freitag, 23. November 2012
Generalverdacht und Klarstellung
Sueddeutsche.de berichtet, dass zu Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrenabwehr und Verhinderung illegaler Einreise auf Bahnhöfen laut Migrantenverbänden „allzu häufig“ die Bundespolizisten verdachtsunabhängige Kontrollen an dunkelhäutigen Menschen vornehmen würden, leider sei der Nachweis rassistischer Motivation schwierig. Juristen fordern deshalb die Abschaffung der verdachtsunabhängigen Kontrollen.
Man sollte ruhig dazusagen, was für Juristen: Anwälte.
Damit wird die verdachtsunabhängige Kontrolle unter rassistischen Generalverdacht gestellt, aber hier geht es um einen anderen Generalverdacht, der von der Süddeutschen mit solchen einseitigen Berichten geschürt wird, nämlich gegen Juristen. Dabei sind nicht alle Juristen Anwälte. Und nicht alle Anwälte sind schwarze Schafe, manche sind nämlich überhaupt keine Schafe. Sie werden erst aktiv, wenn es was zu verdienen gibt, und dazu brauchen sie Straftäter. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist nichts, nicht einmal ein Verdacht, wie wird sie zu einem Fall für den Anwalt? Natürlich nur, wenn sie einen Klienten trifft.
Deshalb sei hier nicht nur daran gemahnt, dass man sich als Weißer ruhig mal zur verdachtsunabhängigen Kontrolle bei den Bundespolizisten melden soll, sondern auch klargestellt, dass nicht jeder, der zum Anwalt geht, ein Schurke sein muss, die meisten hatten noch nie was mit dem Gericht zu tun.

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