Samstag, 16. April 2016
Free us from the pressure
Das wäre so, wie wenn die Leitung des Irrenhauses dem Patienten, der sich für Napoleon hält, eine Überfahrt nach Elba reserviert, weil Napoleon doch dorthin verbracht wurde.

Die Kanzlerin gibt bekannt, dass der Majestätsbeleidigungs-Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Danach sagt sie, sie lässt ein Verfahren zu, weil es Erdogan so will und ausdrücklich mit Rücksicht auf die hier lebenden Türken.
Nichts mit „aber wir sind achtzig Millionen“. Wem’s nicht passt, soll in die Kirche gehen.

Das hätten die schlimmsten Rechtsrechtspopulisten nicht schlimmer unken können, die Aufgabe eigener Souveränität, die Schredderung der Freiheit aus demographischem Kalkül.

Die Reihenfolge war in der Erklärung andersherum, erst die Zulassung des Verfahrens, dann die Ankündigung der Abschaffung des § 103 StGB. Macht das was aus, ist das weniger verrückt? Für die Journalisten, die die Entscheidung für richtig und rechtsstaatlich und keinen Kotau halten, offensichtlich schon. Wohin eigentlich mit denen, wenn die eine Kanzlerin und CDU-Vorsitzende abgesägt würde?
Die Ziege, die sich für die Kanzlerin hält, wird auch noch darin bestärkt, zu Lasten des Landes, das nicht das ihrige ist, zu agieren, im Übrigen nicht nur zu Lasten der Freiheit von Meinung und Böhmermann, sondern auch der Türken, die sich vielleicht nicht mit Erdogan identifizieren, die soll es auch geben.

Die Medienöffentlichkeit ist zwar wenig begeistert – jetzt geht es gegen einen von uns, von den Guten, die immer gegen Pegida, Petry und Pirincci waren; ja, mit den Bösen fängt es an, alsbald sind die Guten dran – doch bald hat sich das Thema heruntergenudelt und alle sind wieder brav.
Übrig bleibt die Kanzlerin.

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