Montag, 11. April 2016
Meise?
Die Bundesregierung prüft rechtliche Schritte wegen Böhmermann wie von der Türkei erwartet. Wir gehen mal davon aus, dass die Türkei einen formalen Strafantrag gestellt hat, nicht nur Erwartung bekundet, und dass Merkel, Steinmeier und Maas über Formalitäten der Verfahrenseröffnung beraten. Bleibt die Frage: Geht‘s noch?
Mit ihrer ersten Entschuldigung wegen Extra3 hat Merkel gezeigt, was sie mit sich machen lässt und mit uns.
Es wäre sicher undiplomatisch, Erdogan zu bescheiden, er solle sich an die eigenen Medien wenden, wenn er etwas anderes als Schmähung erwartet. Man kann sich einfach für unzuständig erklären und die Verfassung vorschieben, wenn man ihr einen Wert beimisst.
Bei dem Gedicht handelt es sich nämlich nicht nur um ein satirisches Kunstwerk, sondern um eine Meinungsäußerung, ein Unwerturteil über Erdogans Politik. Den Sätzen, die so verstanden werden, als würde Böhmermann Erdogan der Sodomie bezichtigen, fehlt das Merkmal der Tatsachenbehauptung, der Rahmen der Kunstperformance ist eindeutig. Wie wenn Meese Hitlergruß macht. Darf man nicht, nur als Kunstperformance. Die Meinung, die damit zum Ausdruck gebracht wird, lautet sinngemäß: Mehr als Schmähung hat dieser Politiker für seine Politik nicht verdient.
Und das ist selbst keine bloße Schmähung und ist von unserer Verfassung gedeckt. Bisher zumindest.
Der prozessuale Umgang wird nichts über deutsche Satire aussagen und nichts über Erdogan, aber vieles über Merkel, Maas und Steinmeier.

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