Freitag, 22. April 2016
Und wenn wir Scharia sagen?
Die Islamogeilen ziehen das Thema gern aufs Kulinarische, gern aufs Rassische, aufs Religiöse. Argumentativ sollen die Islamkritiker auf ein Feld gedrängt werden, wo Kritik uninteressant wird oder defensiv.

Die grundgesetzliche Kunstfreiheit schützt auch Nicht-Kunst, die Meinungsfreiheit schützt auch falsche Meinungen, das Grundrecht auf Religionsfreiheit fragt nicht nach religiösen Inhalten. Geglaubt werden darf alles.
Der Punkt ist, dass es nicht um Glauben geht.
Eine Freiheit oder Vielfalt im Recht aber kann und darf es nicht geben. Nur die Gesetze, die verfassungskonform zustandegekommen sind und verfassungsgemäßen Inhalt haben, dürfen angewendet werden. Scharia ist überhaupt keine Rechtsquelle.
Reden wir doch davon.
Soll Scharia gelten, ja oder nein?
Die Frage, ob Scharia verfassungskonform sein kann, stellt sich nicht, auch nicht, ob sie über, neben oder unter der Rechtsordnung steht. Sie steht gar nicht, der Anspruch, mehr als Tradition oder Pfad zur Erleuchtung zu sein, ist verfassungswidrig, gehört nicht zu Deutschland, nicht zu Europa und in keinen Rechtsstaat.
Jetzt sind wir mal gespannt, ob die Islamophilen uns etwas anderes weismachen wollen.
In einer Übergangsfrist müssten sie sich mindestens noch genieren.

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