Montag, 4. Februar 2019
Laienhafte Fragen zum Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung soll Daten schützen, die Daten von Privatpersonen. Das Anlegen von Datenbanken mit personenbezogenen Daten bedarf demnach grundsätzlich einer besonderen Rechtsgrundlage, nicht wahr?
Darf Flensburg Daten über Autofahrer sammeln? Die Stadt nicht, die dort ansässige Verkehrssünderbehörde, und eben nur die dafür relevanten, wie es das Gesetz gestattet.
Darf die Mafia ausbaldowern, was wo zu holen ist? Nein, sie müsste, wenn derartige Datenbanken entdeckt würden, auch nach Datenschutzgrundverordnung dran sein.
Darf der Verfassungsschutz Dossiers anlegen über beobachtete Personen und Gruppen? In den vom Gesetz gesteckten Grenzen, wobei er ein Ermessen hat, um wen er sich kümmert. Aber normalerweise muss gelöscht werden, was nicht von Belang ist. Das war so gewollt, darin sollte ja auch der Unterschied zur Staatssicherheit liegen.
Was aber ist mit den Stasi-Nachfolgeorganisationen?
Die private Stiftung hat, soweit wir wissen, gerade keine hoheitliche Befugnis, man wollte sie der öffentlichrechtlichen Kontrolle entziehen und dem Bürger kein Akteneinsichtsrecht geben. IM Viktoria ist sozusagen der Privatdetektiv gegen den politischen Gegner, die angeschlossenen Hauptabteilungen bei der Zeit unterliegen auch nicht dem Verwaltungsrecht. Aber doch wohl dem Datenschutzrecht?
Demnach dürften sie nicht, was sie tun, Denunziationsakten anfertigen, personenbezogene Daten horten und verwalten. Nicht nur, weil das mies ist, sondern weil es unser strenger Datenschutz verbietet.
Der Gesetzgeber muss schnellstens die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen und aus illegal legal machen.

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