Sonntag, 8. Dezember 2019
Todesfolge
Ein gängiges Gewohnheitsunrecht ist die juristische Nichtbewertung von gemeinschaftlichem Mord, wenn etwa eine Gruppe Männer ein Opfer zu Tode prügelt und trampelt. Keinem ist der Mordvorsatz nachzuweisen, schon gar nicht ist zu ermitteln, welcher den tödlichen Tritt oder Schlag versetzt hätte. Urteile wegen bisschen Körperverletzung.
Da wird das Recht um das Gesetz herumgebogen. Ein Vorsatz wäre nämlich nur dann auszuschließen, wenn einer nicht wusste, dass es schon viele andere Schläge und Tritte gab und noch geben würde. Niedrige Beweggründe als Mordmerkmal wären vorhanden, werden aber regelmäßig wegermittelt.
Darum sind die Mörder unter uns.

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