Sonntag, 8. Dezember 2019
Todesfolge
Ein gängiges Gewohnheitsunrecht ist die juristische Nichtbewertung von gemeinschaftlichem Mord, wenn etwa eine Gruppe Männer ein Opfer zu Tode prügelt und trampelt. Keinem ist der Mordvorsatz nachzuweisen, schon gar nicht ist zu ermitteln, welcher den tödlichen Tritt oder Schlag versetzt hätte. Urteile wegen bisschen Körperverletzung.
Da wird das Recht um das Gesetz herumgebogen. Ein Vorsatz wäre nämlich nur dann auszuschließen, wenn einer nicht wusste, dass es schon viele andere Schläge und Tritte gab und noch geben würde. Niedrige Beweggründe als Mordmerkmal wären vorhanden, werden aber regelmäßig wegermittelt.
Darum sind die Mörder unter uns.

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+1
Es gab in der alten BRD sozusagen seinerzeit das Problem wie mit RAF-Kräften umzugehen ist, weil wegen der Verschworenheit der Bande (pol. Linke bevorzugten den Begriff 'Baader-Meinhof-Gruppe') nie klar war, wer genau gemordet hat [1], die Lösung bestand in diesem Straftatbestand:

-> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html

Damals ist von pol. Linken gejammert und gejault worden, das Gesicht greinend verzogen.

Genau so könnte bei neuen Anforderungslagen, diesmal: unsere sozusagen bärtigen Freunde meinend, umgegangen werden.

MFG - WB

[1]
Es gab dann Urteile, die auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinausliefen, oder auf unerlaubten Waffenbesitz, lol.
Die RAF ist auch lange als anarchistische Vereinigung medial missverstanden worden, so sicherlich auch eine gewisse Sympathie ausdrückend, durch pol. linke Freunde.
Dr. W hatte seinerzeit derart pol. linke Freunde, selbstverständlich dabei liberal zu sein, sich hier wenig anmerken lassend, womöglich auch so Einblick gewonnen habend, nur so.

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...von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen
vielen Dank für den Hinweis auf §129 (Bildung krimineller Vereinigungen), den ich mir heute Früh bei einer Tasse Cappucino kurz angeschaut habe.

Ich bin zuversichtlich, dass es bei einem Strafverfahren zur Anwendung des Artikels (7) kommen würde, der eingeleitet wird mit den Worten:
"(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter...."

Und hat nicht in diesem Sinne schon Oberstaatsanwalt Diesch aus Bamberg vor einem halben Jahr die politisch korrekte Richtung vorgegeben, als er für die vier jugendlichen Schläger, welche 21 Menschen zusammenschlugen, an unsere Barmherzigkeit appellierte:
"„Es waren viele Zufälle im Spiel.“ Die Beschuldigten hätten unter Alkoholeinfluss gestanden, weswegen man bei der Bewertung der Taten von der Herkunft der Täter absehen müsse, so Diesch. „Das erleben wir immer wieder, auch unter deutschen Jugendlichen.“

Wir wollen also den Buben aus Augsburg, die ein wenig rumgeschubst haben, nicht ihre Zukunft als treue multiethnische Staatsbürger versauen, wo sie doch unsere Rentenkassen füllen möchten bzw. sollen!

Entsprechend tippe ich bei der Strafzumessung auf 120 Sozialstunden, abzuleisten in einem Heim minderjähriger lediger Mütter.

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P.S.
Und wie der Zufall es so will, lese ich gerade auf focus.de die aktuelle, aber natürlich nur regional bedeutende Meldung, dass der 'Mann', der im Juli in Voerde eine Frau vor den Zug 'geschubst' hat, nicht angeklagt wird:

https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/staatsanwaltschaft-duisburg-toedlicher-bahnsteig-angriff-von-voerde-keine-mordanklage-aber-psychiatrie-unterbringung_id_11438525.html

"[Staatsanwältin] Mc Culler sagte weiter, dass die Staatsanwaltschaft bei der Gewalttat zwar von Mord ausgehe, aber keine entsprechende Anklage erhoben habe."

Ein rächtspopelistischer Haßverbrecher, wer hier nun pöse instrumentalisiert!

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Urteile werden von Richtern getroffen.
Meine Frage ist: argumentiert die Staatsanwaltschaft so, wie Sie, oder sie lassen es von vornherein sein.
Beim Letzteren würde die Staatsanwaltschaft nicht mehr mit vollem Einsatz den Staat vertreten.

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