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Mittwoch, 30. Dezember 2020
Der unberechtigte Mensch
tagesschauder, 11:41h
Zwei Sachen.
Im Frühstücksradio noch einmal derselbe hier schon besprochene Programmhinweis auf die Sendung gegen Rassismusalltag, „Man sieht es doch“ mit „Woher kommst du“ und so was, darin ein O-Ton offensichtlich von einem Antirassekundler: „'Ja was sollen wir denn sonst sagen, Population, Ethnie?' Dem sage ich: Du sollst nicht nicht mehr Rasse sagen, sondern nicht mehr Rasse denken!“
So verrät er sich dankenswerterweise selbst; er ist es, der Rasse negativ besetzt. Es geht nicht darum, aus der Hautfarbe auf die Intelligenz zu schließen beziehungsweise damit aufzuhören oder darum, Menschen nicht nach Hautfarbe oder Rassemerkmalen zu bewerten. Es geht ums eigene schlechte Gewissen, das man ins moralisch Bessere überhöht, um abzuleiten, anderen Vorschriften machen zu dürfen. Gern unter Benutzung der armen Rassen.
Der verfassungsrechtlich nicht unbedarfte Verfassungsrechtler Papier sagt, man dürfe den Geimpften, da sie keine Ansteckungsgefahr darstellen, nicht weiterhin die Grundrechte einschränken. Solidarität sei kein Grund, Grundrechte zu verwehren.
Da hat er recht; es wird fälschlicherweise von Privilegien gesprochen, wenn es um das nicht mehr Verweigern von Rechten geht. Übrigens ein DDR-Merkmal, etwas, das jemandem zustünde, als Privileg zu gewähren.
Ein Grund für die Einschränkung kann die Ansteckungsgefahr sein, die für andere von der Person ausgeht. Entfällt sie, entfällt die Rechtsgrundlage.
Dies gilt aber zwingend auch für nicht Infizierte, die sind auch keine Gefahr, und, wie wir jetzt wissen, ausreichend weitgehend auch für symptomlose Träger des Virus. Das Übertragungsrisiko, das von ihnen ausgeht, ist verschwindend gering, damit entfällt das Recht, sie in Beugehausarrest zu halten, allein Quarantänemaßnahmen für mutmaßlich oder möglicherweise Infizierte, die wegen entsprechender Symptome verdächtigt werden können, wären überhaupt berechtigt, oder sehr weitgefasst für Leute, die Kontakt mit Virusschleudern hatten.
Der ganze Landesschluss ist rechtswidrig.
Beide Sachen gehören zu der Tendenz, den Menschen als solchen von staatshöfischer Seite als störendes Subjekt zu betrachten.
Im Frühstücksradio noch einmal derselbe hier schon besprochene Programmhinweis auf die Sendung gegen Rassismusalltag, „Man sieht es doch“ mit „Woher kommst du“ und so was, darin ein O-Ton offensichtlich von einem Antirassekundler: „'Ja was sollen wir denn sonst sagen, Population, Ethnie?' Dem sage ich: Du sollst nicht nicht mehr Rasse sagen, sondern nicht mehr Rasse denken!“
So verrät er sich dankenswerterweise selbst; er ist es, der Rasse negativ besetzt. Es geht nicht darum, aus der Hautfarbe auf die Intelligenz zu schließen beziehungsweise damit aufzuhören oder darum, Menschen nicht nach Hautfarbe oder Rassemerkmalen zu bewerten. Es geht ums eigene schlechte Gewissen, das man ins moralisch Bessere überhöht, um abzuleiten, anderen Vorschriften machen zu dürfen. Gern unter Benutzung der armen Rassen.
Der verfassungsrechtlich nicht unbedarfte Verfassungsrechtler Papier sagt, man dürfe den Geimpften, da sie keine Ansteckungsgefahr darstellen, nicht weiterhin die Grundrechte einschränken. Solidarität sei kein Grund, Grundrechte zu verwehren.
Da hat er recht; es wird fälschlicherweise von Privilegien gesprochen, wenn es um das nicht mehr Verweigern von Rechten geht. Übrigens ein DDR-Merkmal, etwas, das jemandem zustünde, als Privileg zu gewähren.
Ein Grund für die Einschränkung kann die Ansteckungsgefahr sein, die für andere von der Person ausgeht. Entfällt sie, entfällt die Rechtsgrundlage.
Dies gilt aber zwingend auch für nicht Infizierte, die sind auch keine Gefahr, und, wie wir jetzt wissen, ausreichend weitgehend auch für symptomlose Träger des Virus. Das Übertragungsrisiko, das von ihnen ausgeht, ist verschwindend gering, damit entfällt das Recht, sie in Beugehausarrest zu halten, allein Quarantänemaßnahmen für mutmaßlich oder möglicherweise Infizierte, die wegen entsprechender Symptome verdächtigt werden können, wären überhaupt berechtigt, oder sehr weitgefasst für Leute, die Kontakt mit Virusschleudern hatten.
Der ganze Landesschluss ist rechtswidrig.
Beide Sachen gehören zu der Tendenz, den Menschen als solchen von staatshöfischer Seite als störendes Subjekt zu betrachten.
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