Dienstag, 15. Dezember 2020
Coronaregime
Wieder ein Vergleich, den man nur ziehen kann, wenn man das Verglichene kennt; in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung besteht grundsätzlich Handlungsfreiheit, die staatlich nur auf rechtlicher Grundlage eingeschränkt werden darf, wohingegen in einem Sowjetsystem gar nichts erlaubt ist bis auf das, wofür man eine Genehmigung hat. Das kann im Erscheinungsbild sogar einander nahekommen. Aber man weiß im Sowjetsystem nie genau, was man eigentlich darf. Schon gar nicht weiß man, was wie sanktioniert wird.
Und das ist der Zustand, zu dem wir kommen. Oder den einige Länder schon vor uns erreicht haben, etwa wenn in Frankreich die Einkäufe kontrolliert wurden.
Nun kann ja nicht alles bestraft werden, es muss eine Auswahl getroffen werden.
Und so, wie wir unsere Führenden kennen, haben sie das bereits getan.

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