Sonntag, 2. Mai 2021
Test, Test
Mit dem Klima-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur seine Rechtsprechung geändert ? so was kommt vor, dass höchstrichterliche Rechtsprechung sich ändert und die Gesetze anders als bisher auslegt oder die Rechtsgüterabwägung anders als bisher vornimmt, woran die unteren Gerichte gebunden sind, meistens macht sich das Gericht dann die Mühe zu begründen, warum es von bisheriger Rechtsprechung abweicht ? sondern auch die Art der Rechtsfindung, die gesamte Beurteilung über die Zulässigkeit der Klage und sogar die Art der Begründung; die ist nicht einmal mehr juristisch, sondern feuilletonistisch. Hätte man diesen Text vor einigen Jahren einem Juristen vorgelegt, er hätte ihn kaum für ein Urteil des Verfassungsgericht gehalten.
Wie war das möglich?
Merkel-Mann als Gerichtspräsident.
Nun gab es immer schon die Besetzungen nach politischem Proporz oder Loyalität, die Richter legten indes Wert auf ihre Unabhängigkeit und verschafften ihren Förderern mitunter unangenehme Überraschungen.
Aber das waren eben keine Merkel-Leute.
Der Merkelmann-Typ ist grün und weiß es nicht.
Aber darum geht es hier nicht, sondern ums Juristische. Das Vorläufer-Urteil was das Gender-Ding. Drittes Geschlecht klagt beziehungsweise lässt sich benutzen für einen Klageweg. Auch hier hätte jedem die Rechtsknetung auffallen müssen, die Begründung war nicht einmal stilistisch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Genützt hat es niemandem. Dachten wir damals ? jetzt sehen wir, wozu es gut war: Es war der Testlauf.
Wenn das geht, geht mehr.
Und das haben wir jetzt.
Wenn das geht, geht alles.

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