Mittwoch, 26. Mai 2021
Parteiübergreifendes Wahlversprechen
Immer mehr, Ramelow, FDP, weitere, kommen damit an, Uhu als Bundespräsidenten wiederwählen zu wollen.
Das hat ja nun überhaupt keinen Sinn. Keinen, der sich mit der Benutzeroberfläche in Einklang bringen ließe.
Der Bundespräsident hat verfassungsgemäß eine repräsentative Funktion. Die Bundesversammlung stellt die jeweils aktuellen Mehrheitsverhältnisse dar. Im Politikbetrieb spielt er keine Rolle und hält sich aus Parteienkonflikten heraus, um die Würde des Amtes nicht zu beschädigen. Wenn alles erledigt ist, kommt der Bundespräsident und unterschreibt oder verleiht oder redet. Es hätte also nicht den geringsten Sinn, vor den Wahlen eine Aussage mit Hinblick auf die Bundesversammlung zu treffen, schon gar nicht mit Ausblick auf Uhu.
Es geschieht aber, also muss es Gründe geben, also gibt es sie, und sie liegen außerhalb des Verfassungsrechtlichen.
Wir haben die Merkel-Ära hinter uns, doch sie wird nicht nur personell perpetuiert, sie hat die Umdeutung und Umgestaltung der rechtlichen Verfasstheit bewirkt. Wir können uns nicht mehr darauf verlassen, dass die Mandatsträger sich an die Grenzen ihres Mandats halten, das Amt scheint nur noch das zu sein, was auf der Gehaltsabrechnung steht. Was sonst so gemacht wird, bleibt ungefragt und unkontrolliert.
Darum müssen wir in Betracht ziehen, dass Uhu einen Einfluss auf die Wahlen hat, ob selbst oder als vorgeschobene Person oder irgendwie zentrale Figur, das, was in den USA Letterman war, an ihm müssen die Kandidaten vorbei. Nur eben nicht so komisch. Jedenfalls scheinen sich die zu Wählenden sich bei Uhu zu bewerben oder anzudienen oder das passive Wahlrecht geben zu lassen, indem sie ihm die zweite Amtszeit versprechen.
So ist das nach sechzehn Jahren. Die Wahlversprechen werden nicht mehr den Wählern, sondern den Herrschern gemacht.

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