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Donnerstag, 30. November 2023
"Hammer-Urteil! Gericht verdonnert Ampel"
tagesschauder, 11:21h
In den Nachrichten steht, Deutsche Umwelthilfe hat geklagt und rechtbekommen, die Bundesregierung muss mehr für Klima tun, um „Klimagase aus dem Verkehr zu drücken“, so entschied das, was war es, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: „'Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert die Ampel-Regierung auf, umgehend Notfallmaßnahmen wie ein Tempolimit, den Abbau der 65 Milliarden schweren klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten zu beschließen', schreibt die Umwelthilfe in einer Pressemitteilung zum Urteil“, so Focus.de.
Und dann wäre was erreicht?
Dass die Umwelthilfe nicht noch einmal klagt.
Rechtsgrundlage: „Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird.“
Was hier als neuer Urteilshammer für die Ampel verkauft wird, ist ein Kaspertheater mit verteilten Rollen. Die Regierung hat sich eine Ermächtigung gegeben, die sie selbst als gesetzliche Anforderung tarnt. Das wäre so, wie wenn die sogenannte Schuldenbremse ausformuliert lauten würde, wenn das Geld nicht reicht, ist der Staat zur Schuldenaufnahme verpflichtet.
Hier wird die ministerielle Reaktion nicht sein, „wir werden das Urteil respektieren, endlich haben wir Klarheit und eindeutige rechtliche Vorgaben“, die dann unterlaufen werden.
Der Hammer wird angewendet.
Und dann wäre was erreicht?
Dass die Umwelthilfe nicht noch einmal klagt.
Rechtsgrundlage: „Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird.“
Was hier als neuer Urteilshammer für die Ampel verkauft wird, ist ein Kaspertheater mit verteilten Rollen. Die Regierung hat sich eine Ermächtigung gegeben, die sie selbst als gesetzliche Anforderung tarnt. Das wäre so, wie wenn die sogenannte Schuldenbremse ausformuliert lauten würde, wenn das Geld nicht reicht, ist der Staat zur Schuldenaufnahme verpflichtet.
Hier wird die ministerielle Reaktion nicht sein, „wir werden das Urteil respektieren, endlich haben wir Klarheit und eindeutige rechtliche Vorgaben“, die dann unterlaufen werden.
Der Hammer wird angewendet.
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