Montag, 4. März 2013
Gerechtigkeit für die Aktionäre
Ein beliebtes Thema in der Politik sind Managergehälter, jedenfalls, wenn sie hoch sind. Einer, der so viel Geld einsackt, ist schlimmer als der Politiker und all seine Wähler zusammen.
Nun ist es schön für ein Unternehmen, wenn es einen Manager hat, der ein paar Millionen wert ist. Wenn er seine Bezüge nicht wert ist, ist das ein betriebswirtschaftlicher Schaden. Ein volkswirtschaftlicher Schaden ist es allenfalls mittelbar, wenn der Betrieb dadurch weniger erwirtschaftet, als er könnte. Eines ist die Sache aber nicht, ein Fall für die soziale Schere. Durch zu viel Geld für den entsteht nicht die Armut, das wäre nur in einer Mangelgesellschaft der Fall. Das ist so in einem sozialistisch-feudalen System, das sich mehr um Verteilung als um Wertschöpfung kümmert; da ist die Wohnung des einen die, die dem anderen fehlt. Wir haben Überproduktion, die Armen kriegen weniger Yachten, aber nicht, weil die Reichen alle an sich gerissen hätten. Die Armen kriegen ausreichend Nahrung und Kleidung und Suchtmittel und Elektronik, sie hätten gern mehr Geld, wer nicht, aber ihr Problem ist nicht, was andere besitzen.
Wenn die Reichen Mobiltelefone kaufen, haben bald alle eins, und wenn sie sich einen Flugzeugträger kaufen, fließt das Geld an die Arbeiter und Dienstleister.
Das ist nicht der bestmögliche aller wünschenswerten Zustände, Schäden für die Allgemeinheit sind keineswegs ausgeschlossen, doch diejenigen, die sich über den Geldhaufen für Manager aufregen, sind in den seltensten Fällen die, denen das Geld bei gerechter Verteilung zustünde.
Die Schweizer überlassen es künftig stärker den Aktionären, was die Manager verdienen sollen. Damit liegt die Entscheidung bei den Personen, denen sie zusteht.

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Den Schweizern
ging es darum sicherzustellen, dass die Anteilseigner bestmöglich die Bezüge der Angestellten bestimmen, nicht die Angestellten selbst. [1]

Übersetzt wurde das von der doitschen Qualitätspresse so, dass die Gehälter bestimmter Angestellter im Finanzdienstleistungsbereich generell als zu hoch vom Schwyzer Volk erkannt worden sind.

Wobei es den derart falsch Berichtenden anzunehmenderweise nur um eine Vorstufe geht um die Vermögensmehrung generell stark einzugrenzen, auch die Unternehmerseite betreffend.

MFG
Dr. W

[1] dennoch ein schwieriges Unterfangen, aber der letzte Absatz des Artikels formuliert korrekt

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