Montag, 15. April 2013
Das Wer entscheidet
Wenn die Welt so wäre wie von den Sozialdemokraten angenommen, wäre die SPD die richtige Partei.

Steinbrück präsentiert auf dem Parteitag Leute aus dem Volk, die ihn treffen konnten und die alle ihre eigenen Probleme haben, wofür sie einen Mann mit Überblick als Kanzler brauchen; nach Seniorinnen, die nicht für Männer ihrer Generation kochen und bügeln wollen, einen Migranten ohne Migrationshintergrund, dessen Großvater aus der Türkei zum Kohlebergbau kam, Vater schafft beim Bosch, er selbst absolviert die Realschule und macht Wirtschaftsabitur und will studieren. Alles äußerst wünschenswert also und beinah ein Beispiel gelungener Integration dank Leistungswillen und der Möglichkeiten, die ihm dieses Land bietet.
Das wäre aber nicht der SPD-Parteitag, wenn nicht noch was käme, nämlich: der junge Mann sieht seine Zukunft und alles hier, aber er möchte Türke bleiben. Doch die deutsche Bürokratie mutet ihm zu, sich in ein paar Jahren für den deutschen Pass zu entscheiden. Das jedoch wäre für ihn so, wie seine Wurzeln zu kappen. Steinbrück verspricht, das zu regeln.
Nun darf die deutsche Gesellschaft niemandem abverlangen, sich so weit zu assimilieren, dass wie bei den Deutschen die Wurzeln gekappt werden. Einige Fragen aber wären da noch. Wieso wäre der Pass ausgerechnet die Linie, bei der die Wurzel gekappt würde? Niemand verlangt, mit der deutschen Staatsbürgerschaft deutsche Folklore zu übernehmen. Oder türkische abzulegen. Wären zwei Staatsbürgerschaften nicht das Signal, dass der Inhaber nur halb in Deutschland akzeptiert wird? Ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht eher die Fortschreibung der seit vierzig Jahren entlarvten und von Wulff angesprochenen Lebenslüge, dass die Einwanderer nur zum temporären Aufenthalt hier wären? Macht ein klassisches Einwanderungsland so was?
Welchen Gefallen man dem jungen Türken damit tut, ist äußerst unklar, aber darum geht es nicht. Klar ist, welchen Gefallen die SPD sich tut und welchen er der SPD tun soll, nämlich wählen.

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In Fragen der Abschiebung
oder der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klarer als die deutsche Politik: in dieser Rechtsprechung wird sowohl die "Verwurzelung in Deutschland" als auch die "Entwurzelung vom Heimatland" thematisiert. Gibt es z.B. gewichtige Anhaltspunkte für eine fortbestehende Bindung an das Heimatland, kann die Ausweisung leichter durch ein Gericht bestätigt werden. In der Diskussion um die Doppel- oder besser: "Mehrstaatigkeit" (kann ja auch mal 3 oder 4 geben) ist diese gute Differenzierung offenbar nicht genehm.

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Wie kleingeistig muss man sein, dass man seine Identität durch ein Stück Papier und die Zufälligkeit seines Geburtsortes definieren muss.

Letzlich sind wir eh alle nur Terraner.

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