Samstag, 29. November 2014
Der Untermenschen-Report
Der gesellschaftliche Konsens, dass Rechtsanwälte und sonstiges Juristen- und Politikerpack keine Untermenschen sind, darf nicht aufgekündigt werden.

„Weil sie helfen wollte: Vor zwölf Tagen wurde die Lehramtsstudentin Tuğçe A. in einer McDonald's-Filiale in Offenbach ins Koma geprügelt, am Mittwoch wurde bei der 22-Jährigen der Hirntod festgestellt. Rechtsexperte Jesko Baumhöfener erklärt, was dem Täter jetzt blüht.“

Nichts. Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

„18 Jahre alt, polizeibekannt, aber kein Intensivtäter“, woher kennt die Polizei den Volljährigen denn dann, von der Totalüberwachung?

In der Anfängerübung würden Erstsemestler auf Mord kommen. Todesursächliche Handlung, niedrige Beweggründe, Tatvorsatz.

Anwälte und Justiz sind öffentlichkeitsscheu und ziehen deshalb Jugendstrafrecht vor. Laut Gesetz müsste die Unreife de Heranwachsenden festgestellt werden, um Erwachsenenestrafrecht auszuschließen.

Körperverletzung mit Todesfolge bedeutet, dass hinsichtlich des Todes Fahrlässigkeit bestand bei einer vorsätzlichen Körperverletzung, Standardbeispiel wäre hier, dass der Mörder nicht wusste, dass der Boden asphaltiert ist und dass der Asphalt hart ist.

Es gibt nicht genügend Betreuungsplätze für Intensivtäter, es bleibe nur Knast.

Warum nicht, wenn das Gesetz das ursprünglich auch mal so vorgesehen hat.

Renate Künast sagt zu so was, denen mit Therapeuten auf den Leib zu rücken, täte ihnen auch weh.

Der Konsens, nicht von Untermenschen zu reden, darf nicht aufgekündigt werden.

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Dabei hat der Experte
... eine mögliche Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an das Opfer noch gar nicht berücksichtigt.

Wenn das passiert, muss spätestens die Berufungsinstanz den Mörder laufen lassen, weil unzulässiger Druck auf den armen Richter ausgeübt wurde.

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Chapeau!
Hier haben Sie mir aus der Seele geschrieben!

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