Donnerstag, 19. März 2015
Gesellschaftliche Ursachen
Ein SPD-Mensch twitterte, er habe Verständnis, wenn die Schlagstöcke heute, also gestern in Frankfurt, bei der Polizei locker säßen, und kriegte sofort den guten Rat, dem er folgte, sich zu distanzieren. Er habe natürlich nicht für Polizeigewalt plädiert, nur Verständnis für die Beamten geäußert.
Sklavensprech.
Von einem, der gern mitreden möchte.
An den Gewalttätigkeiten ist aber hier nun wirklich die Gesellschaft schuld.
Die Gesellschaft, die sich verängstigen lässt und die sich von der Presse hinter die Fichte führen lässt. Statt den gesellschaftlichen Konsens herzustellen und zu verlautbaren: Die beste Deeskalation ist, auf den steinewerfenden Angreifer in Notwehr zu schießen.

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Ogottogott
Auf Steinewerfer in Notwehr schießen? Geht ja gar nicht. Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit? Und was ergäbe das für ein Bild in der internationalen Öffentlichkeit? Ausgerechnet in Deutschland. Bei der besonderen Verantwortung vor der Vergangenheit.

Im Ernst; was wären die Folgen? Heute werfen sie mit Steinen, Molotow-Cocktails oder verwenden ätzende Flüssigkeiten, Reizgas. Vor ein paar Jahren wurde bereits ein Chemiewaffenangriff seitens der Radikalinskis bekannt. Wenn nur ein Polizist in Notwehr schießen würde, dann kämen die Krawallbrüder das nächste Mal mit Pistolen, Gewehren, Handgranaten und wer weiß was noch allem.

Zumal ein toter Chaot ja nichts mehr dazulernt. Stattdessen wäre es besser, diesen Krawalltouristen bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem Schlagstock die Fresse zu polieren. Das nächste Mal überlegen die sich dann, ob sie sich das nochmal antun wollen. Beugehaft - ein oder zwei Wochen unter harten Bedingungen - wäre sicher auch ganz heilsam.

MfG
Hans

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Hüstel
Die beste Deeskalation ist, auf den steinewerfenden Angreifer in Notwehr zu schießen.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist nicht ohne Grund von Altvorderen seinerzeit eingeführt worden.
Klar, es geht hier nicht um das Verhältnismäßigkeitsprinzip im Zivilen, dort scheint es angewiesen, auch das Zivilrecht meinend, sondern um Gefahrenab- und Notwehr, die Gefahrenabwehr ist zudem auf den Einzelnen bezogen verdachtsunabhängig, aber auch das Hardlinertum, Law & Order und so, kennt hier gewisse Rahmen.

MFG
Dr. W (der sich i.p. mangelhafter Aggressivität und verdeckender Wolkigkeit hier wohl nicht mehr beklagen wird, lol)

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Bei Notwehr
kommt es auf die Erforderlichkeit an -- also dass kein milderes Mittel die Gefahr abwehren kann. Nicht auf Rechtsgüterabwägung.

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Auch wieder richtig
, vgl. :
-> http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Insofern war's weiter oben rechtlich unsauber vorgetragen.

Allerdings wird bspw. auch in den Staaten nicht in die Menge geschossen.

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