Montag, 23. Oktober 2017
Sexismusprüfung
Hier kommt nun ein Instrument, mit dem sich prüfen lässt, ob erstens eine Gesellschaft ein sexistisches Verhalten, das ist eins, das die Ausnutzung eines Machtverhältnisses zu sexuellen Zwecken oder im feministischen Verständnis die Verwendung von sexuellem Verhalten zwecks Machtsetzung verübt, ob die Gesellschaft ein solches missbilligt, also ihrerseits nicht sexistisch strukturiert ist, und ob zweitens, darauf aufbauend, ein konkretes Verhalten als sexistisch zu gelten hat.
Hierbei muss uns auch nur die klassische Rollenverteilung von Mann gegenüber Frau interessieren, dies aufgrund der Physiologie, die einen Gewaltakt nur in dieser Richtung bringen kann.

Die Frage an die Gesellschaft ist: Wenn ein Mann einer Frau zum Beispiel ans Knie fummelt oder an ein intimeres Körperteil, und dies nicht in werbender Absicht, sondern er es sich eben herausnimmt, oder eine anzügliche Bemerkung macht -- wenn dann die Frau den Mann ohrfeigt, findet es die Gesellschaft in Ordnung? Auch bei einem Mann in höherer Position, ein Produzent, Funktionär, religiöser Führer?
Wenn ja, ist die Gesellschaft nicht sexistisch.
Wenn es darauf ankommt, wer der Mann ist oder dass es überhaupt ein Mann ist und die Frau deshalb unter ihm steht, hat sie einen zivilisatorischen Nachholbedarf.

Die zweite Frage betrifft das konkrete Geschehen. Würde man bei einer bestimmten Bemerkung der Frau zubilligen, dem Mann dafür eine zu kleben?
Wenn ja, ist damit das Unwerturteil gefällt.

Wenn nicht, wenn man fassungslos sagen würde, was für eine hysterische Ziege, lässt das gerade nicht den Schluss zu, dass die Gesellschaft alltagssexistisch wäre, sondern diese Fehlschluss lässt den Schluss zu, dass abseits des Rechts und der gesellschaftlichen Realität ein weiteres „Kein-Platz-für“-Unding etabliert werden soll.

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