Montag, 2. April 2018
Prozessieren in Zeiten von #MeToo
N-TV.de schreibt, der geplatzte Prozess gegen Bill Cosby beginnt neu, und weil man irgendwas Neues braucht, ist die Neuigkeit: jetzt ist es „erstmals in Zeiten von #MeToo und damit 'in einer anderen Ära', wie eine Juristin sagt.“
Andere Ära? Weil jetzt getwittert wird, beim ersten Prozess aber nicht?
„'Wie wir Glaubhaftigkeit bewerten, könnte sich kulturell verändert haben. Wir realisieren jetzt, dass Frauen nicht grundsätzlich lügen, wenn sie über sexuelle Gewalt sprechen.' Wie genau sich die #MeToo-Debatte jedoch auf das Verhalten von Richter, Staatsanwalt, Angeklagtem, Jury und Klägerin auswirken wird, wird erst der Prozess zeigen.“ Na hoffentlich, und am besten gar nicht. Kampagnen dürfen gar keinen Einfluss auf die Rechtsprechung haben, außer wenn die Rechtsprechung politisch beeinflusst oder korrupt ist, dann muss die Kritik zur Korrektur führen. Aber dass den Frauen grundsätzlich die Lüge unterstellt worden sei, ist doch eine Neuigkeit. So war das? Wieso haben sie dann überhaupt Anzeigen erstattet?
Dann wäre allerdings die #-Ära, dass man von nun an erst recht den Frauen die Unwahrheitsvermutung angedeiehn lässt, sie aber den Prozess gewinnen lässt.

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Das Strafrecht darf gesellschaftliche Entwicklung beachten in der Strafmaßbestimmung und durchaus im gesellschaftlichen Sinne urteilen, vgl. :
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland)

Präventiv und repressiv, insofern werden auch in der BRD politisch dem rechten Spektrum zuzurechnende Straftaten hart gestraft, auch um "Zeichen zu setzen", die Richter sprechen dies auch gerne mal so aus.
(Anderswo sind sie dagegen sparsam in der dbzgl. Strafzumessung, was nur auf Verkommenheit hindeuten kann, korrekt!)

Vgl. mit 'Kampagnen dürfen gar keinen Einfluss auf die Rechtsprechung haben (...)', wobei Kampagnen nicht so wirken dürfen wie geschildert, allgemeine gesellschaftliche und erkannte Entwicklung aber schon.

Es gibt in der Strafrechtstheorie hierzu sozusagen unendlich viele Texte.

MFG
Dr. Webbaer

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