Donnerstag, 5. August 2021
Zustimmungspflicht
Also bitte, es soll gegen die Verfassung verstoßen, wenn ein Bundesland nicht zustimmt zu etwas, zu dem alle Bundesländer zustimmen müssen, damit es beschlossen ist ? das ist eine Umkehr des Parlamentarismus. Damit bekommt der Bedarf der Rundfunkanstalten einen Verfassungsrang, dem sich dann die Parlamente oder Landesregierungen unterordnen müssen. Aus der Entscheidung wird eine Zustimmungspflicht, was gibt es dann noch zu entscheiden?
Aber gut, wir haben Klarheit. Der Funk ist nicht für den Bürger da, sondern umgekehrt, nun haben wir es höchstrichterlich bestätigt.

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Vom Verfassungsgericht...
... gab es schon früher ein solches Urteil bezüglich der Rundfunkgebühren. Die Politiker hatten damals alle eine Gebührenerhöhung ausgesetzt und die Sender sind vor das Verfassungsgericht gezogen und haben gewonnen. Die "Kommission" zur Ermittlung des Bedarfs ist von den Sendern selbst initiert worden. Sie ist meiner Meinung weder wirklich unabhängig noch neutral.

Irgendwelche Bürger müssen zahlen und werden dann ggf. beschimpft. Profiteure sind die Grünen, die ein gigantisches Wahrheitsministerium hinter sich wissen.

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Na bitte:
"Der Funk ist nicht für den Bürger da, sondern umgekehrt, nun haben wir es höchstrichterlich bestätigt."

Na, was denn sonst? Das ist auch der Grund, warum ich konsequent keinen ÖRR Funk/TV mir mehr antue. Dafür sehe ich zum ersten Mal etwas, was ich in Deutschland nicht erwartet hätte, und schon gar nicht von denen:

https://www.youtube.com/watch?v=BPaNrZwc5pg

Vielleicht geschehen noch Zeichen und Wunder?

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Das Beispiel Australien ...
... dürfte für unsere Regierung nicht gerade negativ oder gar erschreckend sein. Ich hielt die Australier mal für aufrechte Demokraten, abgeleitet von ihrer Geschichte als britische Kolonie.

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Zweidrittelmehrheit?
Was wäre denn nun der parlamentarisch und juristisch korrekte Weg, um eine von den Sendern geforderte Gebührenerhöhung zu widersprechen?

Da bleibt dann ja nur noch eine GG ändernde absolute Zweidrittelmehrheit im Bundestag übrig plus Zustimmung im Bundesrat!?

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